Die Rechtsanwältinnen Küttner und Faust sind seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig
Neben Mandaten des allgemeinen Strafrechts bearbeiten wir solche des Betäubungsmittelstrafrechts, Wirtschaftstrafrechts und des Arztstrafrechts.
Die beiden Rechstanwältinnen sind aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen worden.
Wir kooperieren darüber hinaus mit externen strafrechtlich ausgerichteten Rechtsanwälten und Steuerberatern, so dass wir auch in der Lage sind, die Verteidigung in Umfangsverfahren mit einer Vielzahl von Beschuldigten zu organisieren.
Nicht zuletzt beraten wir auch Unternehmen präventiv, bevor Ermittlungsbehörden ihre Tätigkeit aufnehmen.
Mandate aus anderen Rechtsgebieten übernehmen wir nicht. Sollten sich über das Strafrecht hinausgehende Rechtsprobleme ergeben, können wir jedoch die Bearbeitung an anderweitig spezialisierte Rechtsanwälte vermitteln.